|
|
Alles, was Recht ist: der Ehevertrag.
Wenn ein Paar nach Schweizer Recht heiratet, gelten automatisch gesetzliche Regelungen im Hinblick auf das Eigentum, den gegenseitigen Unterhalt und die Altersvorsorge - diesbezügliche Informationen finden Sie im Leitfaden " Ehe- und Erbrecht " herausgegeben vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.
Wenn Sie keinen Ehevertrag abschliessen, gilt in Ihrer Ehe von Gesetzes wegen (d.h. gemäss dem aktuellen Eherecht vom 1. Januar 2000) die Errungenschaftsbeteiligung.
Sollten Sie einzelne Punkte anders regeln wollen als im Gesetz vorgegeben oder auch einen anderen Güterstand, d.h. entweder die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft, wählen, so brauchen Sie einen Ehevertrag.
Wir sorgen mit routinierten Juristen dafür, dass Sie dieses eher unromantische Thema schnell und unbürokratisch über die Bühne bringen. Damit Sie sich auch in diesem Punkt gut beraten fühlen.

|