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Mann heiratet Mann und Frau heiratet Frau
Seit dem 1. Januar 2007 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz ihre Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt eintragen lassen – seit diesem Zeitpunkt gilt das neue Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz). Damit ist gesamtschweizerisch eine eheähnliche Institution für schwule und lesbische Paare möglich und Ihrer Hochzeit steht nichts mehr im Wege!
Höchste Zeit, Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin einen tollen Antrag zu machen und Ihren grossen Tag mit allem Drum und Dran zu feiern! Grundsätzlich ist fast alles möglich, selbst die Trauung in gewissen Kirchen mit kirchlicher Segnung – eine Hochzeit zwischen homosexuellen Paaren unterscheidet sich im Wesentlichen also nicht von einer Hochzeit zwischen heterosexuellen Paaren.
Trotzdem gilt es, gewisse Details vor allem bezüglich der Trauung zu berücksichtigen - wir haben Erfahrung mit der Ausrichtung gleichgeschlechtlicher Hochzeiten und beraten Sie gerne, liefern Ihnen tolle Ideen für Ihre Traumhochzeit und organisieren natürlich auch gerne Ihren grossen Tag! 
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